Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Bedingungen der Fa. Benz Maschinen-Service
für Reparaturen, Wartungen, Instandhaltung, Umbauten von Spritzgussmaschinen und den Verkauf von Maschinen und Ersatzteilen.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (im Folgenden: AGB) gelten für alle geschlossenen Verträge zwischen uns, Benz Maschinen-Service, vertreten durch Nicolai Benz, Bergwiese 1, 72280 Dornstetten, und Ihnen als unseren Kunden. Die AGB gelten nur für Unternehmer und Kaufleute nach § 14 BGB und nicht für Verbraucher im Sinne von § 13 BGB. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern ist nicht möglich.
(2) Alle zwischen Ihnen und uns im Zusammenhang mit dem Kaufvertrag oder dem Werkvertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Verkaufsbedingungen, unserer schriftlichen Auftragsbestätigung und unserer Annahmeerklärung.
(3) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung der AGB.
(4) Abweichende Bedingungen des Kunden akzeptieren wir nicht. Dies gilt auch, wenn wir der Einbeziehung nicht ausdrücklich widersprechen.
(5) Wir bieten Reparaturen und Wartungen als Werkleistungen an. Zusätzlich bieten wir den Verkauf gebrauchter und neuer Ersatzteile für Kunstoffspritzgussmaschinen über unseren Online-Shop an.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Die Präsentation und Bewerbung von Artikeln und auf unseren Webseiten und unserer Werbung stellen kein bindendes Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrags oder einen Werkvertrag dar.
(2) Angebotsanfragen können telefonisch oder elektronisch per WhatsApp oder E-Mail an uns gerichtet werden. Wir werden Ihnen Angebote auf Basis Ihrer individuellen Anforderungen erstellen. Konditionen für die Leistung ergeben sich dann aus unserem Angebot und sind für 2 Wochen ab Angebotsdatum gültig. Der Vertrag kommt auch zustande, sobald der Kunde die Bestellung über unseren Online-Shop abschließt und die Zahlung tätigt. In diesem Fall ist keine separate Auftragsbestätigung erforderlich. Wir behalten uns sich jedoch das Recht vor, eine Auftragsbestätigung zu versenden, um die Transparenz und Rechtssicherheit zu erhöhen. Die Auftragsbestätigung dient lediglich als Bestätigung unsererseits, dass die Bestellung eingegangen und akzeptiert wurde.
(3) Ein Vertrag kommt nicht allein mit der Annahme des übersandten bzw. ausgehändigten Angebotes zustande. Ein Angebot unsererseits stellt lediglich die Grundlage zur Abgabe einer verbindlichen Vertragserklärung (Antrag) Ihrerseits dar.
(4) Wir werden den Zugang Ihrer abgegebenen Bestellung unverzüglich prüfen und ebenfalls per E-Mail bestätigen. In einer solchen E-Mail liegt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung, es sei denn, darin wird neben der Bestätigung des Zugangs zugleich die Annahme erklärt.
(5) Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir Ihre Bestellung durch eine Auftragsbestätigung annehmen. Die Auftragsbestätigung enthält eine Beschreibung der vereinbarten Dienstleistungen, Preise und Zahlungsmodalitäten. Änderungen und Ergänzungen von Aufträgen bedürfen der schriftlichen Zustimmung beider Vertragsparteien. Der Anbieter behält sich das Recht vor, angemessene Anpassungen der Preise und Liefertermine vorzunehmen.
§ 3 Durchführung der Verträge
(1) Gegenstand unserer Leistungen, bei welchen es sich nicht um den Kauf eines Produktes handelt, ist das Erbringen einer Werkleistung. Die beauftragten Leistungen gelten als erbracht, wenn eine Abnahme erfolgt ist. Der Kunde verpflichtet sich im eigenen Interesse, alle relevanten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig zu erbringen. Die vereinbarte Werkleistung ist nach Fertigstellung durch den Kunden abzunehmen. Im Übrigen gilt § 640 BGB.
(2) Der genaue Leistungsumfang wird zwischen den Parteien im jeweiligen Auftrag vertraglich vereinbart.
(3) Sämtliche Unterlagen von uns sind urheberrechtlich geschützt. Dies betrifft sowohl Inhalte von auf der Webseite von uns und sonstige Unterlagen. Sie sind nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben. Sie sind auch nicht berechtigt, ohne ausdrückliche Erlaubnis von uns Bild-, Film- oder Tonaufnahmen von den Methoden der Werkleistung zu machen.
(4) Wir sind berechtigt, die Leistungserbringung zu verschieben, sofern bei uns oder einem dritten, von uns eingeschalteten Leistungserbringer eine Verhinderung, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen, Unwetter, Verkehrsbehinderung oder Krankheit eintritt, die uns ohne eigenes Verschulden daran hindern, die Werkleistung zum vereinbarten Termin durchzuführen. Ein Schadensersatzanspruch für Sie besteht in diesem Fall nicht.
(5) Im Fall einer Absage durch uns bieten wir Ihnen einen Ersatztermin an. Kommt über einen Ersatztermin keine Einigung zustande, wird die bereits gezahlte Vergütung Ihnen erstattet. Die Erstattung umfasst lediglich den bei uns tatsächlich eingegangen Betrag, also abzüglich der Kosten und Gebühren, die bei Ihrem gewählten Zahlungsweg angefallen sind.
(6) Sie sind verpflichtet unentgeltlich Strom, Wasser und Parkplätze für die Durchführung der Arbeiten zur Verfügung zu stellen.
(7) Die Abbildung und Beschreibung der Werkleistungen und Produkte auf unserer Website dienen lediglich der Illustration und sind nur ungefähre Angaben. Eine Gewähr für die vollständige Einhaltung wird nicht übernommen
(8) Wir müssen die Werkleistung nicht selbst durchführen. sondern sind berechtigt nach freiem Ermessen die Durchführung der Werkleistungen an Dritte, z.B. an Subunternehmer abzugeben.
§ 4 Preise, Zahlungsbedingungen, Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
(1) Sämtliche Preisangaben in unserem Angebot sind Nettopreise zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Zahlungsmodalitäten werden im individuellen Vertrag festgelegt.
(2) Der Kaufpreis beziehungsweise das Honorar für die Werkleistung sind vollständig spätestens binnen 14 Tagen ab Zugang unserer Rechnung auf unser angegebenes Konto zu bezahlen, sofern nichts anders vereinbart wurde oder in der Rechnung angegeben ist.
(3) Bei Werkleistungen erfolgt die Rechnungsstellung nach Abnahme der erbrachten Leistungen. Bei Kaufverträgen sind die Rechnungen vor Versand der Ware zu bezahlen (Vorkasse). Beides gilt nur, soweit nichts anders vereinbart ist. Bei Wartungsverträgen verweisen wir auf die Besonderheiten in § 6 dieser AGB.
(4) Bei Zahlungsverzug behalten wir uns das Recht vor, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen und Mahnkosten gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu erheben.
(5) Sie sind nicht berechtigt, gegenüber unseren Forderungen aufzurechnen, es sei denn, Ihre Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten. Sie sind zur Aufrechnung gegenüber unseren Forderungen auch nicht berechtigt, wenn Sie Mängelrügen oder Gegenansprüche aus demselben Kaufvertrag geltend machen.
(6) Als Kunde können Sie ein Zurückbehaltungsrecht nur dann ausüben, wenn Ihr Gegenanspruch aus demselben Kaufvertrag oder Werkvertrag herrührt.
(7) Sollte es zu einem Vertragsbruch seitens des Kunden kommen, behalten wir uns das Recht vor, dem Kunden die Kosten der Reservierung in Rechnung zu stellen. Diese betragen 0,5 % des vereinbarten Kaufpreises pro angefangene reservierte Kalenderwoche. Die Reservierungskosten sind vom Kunden zu tragen und innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu begleichen. Die Reservierungskosten fallen an, wenn der Kunde die Lieferung des Kaufgegenstands nicht innerhalb der vereinbarten Lieferzeit in Anspruch nimmt oder die Lieferung nicht möglich ist, weil der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Die Reservierungskosten werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt und sind unabhängig von eventuell weiteren Schadensersatzansprüchen.
(8) Wünscht der Kunde eine unverbindliche Preisangabe, so bedarf es eines schriftlichen Kostenvoranschlages; in diesem sind die Arbeiten und die zur Herstellung des Werkes erforderlichen Stoffe im Einzelnen aufzuführen und mit dem jeweiligen Preis zu versehen. Wir sind an diesen Kostenvoranschlag bis zum Ablauf von 2 Wochen nach seiner Abgabe gebunden. Kostenvoranschläge sind aufgrund Vereinbarung kostenpflichtig. Vorarbeiten wie die Erstellung von Leistungsverzeichnissen, Projektierungsunterlagen, Plänen, Zeichnungen und Modellen, die vom Kunden angefordert werden, sind ebenfalls aufgrund Vereinbarung vergütungspflichtig. Wird aufgrund des Kostenvoranschlages ein Auftrag erteilt, so werden etwaige Kosten für den Kostenvoranschlag und die Kosten etwaiger Vorarbeiten mit der Auftragsrechnung verrechnet. Der Gesamtpreis kann bei der Berechnung des Auftrages nur mit Zustimmung des Kunden überschritten werden.
(8) Bei Verkäufen gilt zusätzlich folgendes:
§ 5 Lieferungen
(1) Nach Vertragsschluss, auch mündlich, gelten die vereinbarten Lieferzeiten
(2) Die Lieferungen erfolgen, soweit nichts anderes vereinbart ist, ab Werk, frei LKW verladen. Sobald die Ware das Lager verlassen hat, geht die Gefahr auf den Kunden über. Sollte der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert werden, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über. Etwaige Transportschäden sind grundsätzlich vom Frachtführer zu reklamieren.
(3) Unabwendbare Ereignisse oder andere unvorhergesehene Umstände, die die Lieferung unmöglich machen, geben uns das Recht, ohne Verpflichtung auf Nachlieferung, vom Vertrag zurückzutreten. Ein Schadensersatzanspruch des Kunden ist ausgeschlossen.
§ 6 Wartungsverträge
(1) Die regelmäßigen Wartungen finden in den nach mündlicher Vereinbarung festgelegten Abständen statt. Die genauen Termine können bis zu acht Wochen vor oder nach den vorgesehenen Wartungszeitpunkten liegen. Die regelmäßigen Wartungen umfassen die festgelegten Leistungen nach vorab festgelegtem Protokoll. Bei der Wartung festgestellte Mängel, insbesondere an den Schutzeinrichtungen, sind vom Kunden unverzüglich zu beseitigen, oder dies durch Auftragsvergabe an uns zu bekunden. Wir übernehmen keine Haftung für Folgeschäden wegen nicht beseitigten Mängeln, insbesondere an den Schutzeinrichtungen, nach Bekanntgabe durch unser Protokoll.
(2) Der Kunde hat sicherzustellen, dass die Wartungsarbeiten an den vereinbarten Terminen durchgeführt werden können und der Zugang zum Wartungsobjekt gewährleistet ist. Bei Verzögerungen oder Absagen seitens des Kunden wird die Wartung zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt, sofern dies möglich ist.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, uns über alle Änderungen und Erweiterungen des Wartungsobjekts sowie über alle anderen Umstände, die für die Wartung von Bedeutung sein können, unverzüglich zu informieren.
(4) Die Vertragslaufzeit für Wartungsverträge beträgt in der Regel ein Jahr und verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern nicht eine Partei den Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit bzw. des Kalenderjahres kündigt.
(5) Bei Wartungsverträgen gelten die im Auftrag festgelegten Wartungsgebühren. Diese beinhalten sämtliche Leistungen, die im Rahmen der Wartung der Anlage erbracht werden müssen. Durch die zu zahlenden Wartungsgebühren ist auch die eventuelle Inanspruchnahme unseres Wartungspersonals zwischen den Wartungen bei auftretenden Störungen der Anlage mit abgegolten, außer bei grobem Eigenverschulden des Kunden, z.B. durch unsachgemäße Fremdreparaturen. Sollte der Kunde eine solche Inanspruchnahme unseres Wartungspersonals wünschen, so ist dies nur nach vorheriger Absprache und gegen gesonderte Vergütung möglich. Bei notwendigen Reparaturen bedarf es der vorherigen Genehmigung der von uns festgestellten Kosten durch den Kunden. Sollte über die vom Kunden zu erstattenden Kosten keine Einigung erzielt werden, hat der Kunde die notwendigen Reparaturen in dem von uns festgestellten Umfang anderweitig in Auftrag zu geben. Für diesen Fall entfällt unsere Haftung für Schäden, die durch Nichtausführung der Reparatur eintreten.
(6) Der Kunde hat die Möglichkeit, auf Wunsch einen separaten Wartungsvertrag abzuschließen. In diesem Wartungsvertrag werden die genauen Leistungen und Konditionen der Wartung und des Supports vereinbart. Der Wartungsvertrag ist ein separater Vertrag und hat keine Auswirkungen auf den Kaufvertrag oder andere Verträge zwischen dem Kunden und uns. Die Leistungen und Konditionen des Wartungsvertrags werden in einer gesonderten Vereinbarung schriftlich festgehalten. Wir sind nicht verpflichtet, Wartungs- oder Supportleistungen zu erbringen, wenn kein Wartungsvertrag abgeschlossen wurde. Die Vergütung für die Wartungs- und Supportleistungen wird separat vereinbart und ist unabhängig von anderen Zahlungsverpflichtungen des Kunden.
§ 7 Eigentums- und Nutzungsrechte
(1) Die ausgehändigten Waren im Rahmen eines Kaufvertrages bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum.
(2) Bis zur vollständigen Bezahlung und der Abnahme des Kunden verbleibt das Eigentum an dem erstellten Werk bei uns.
(3) Der Kunde verpflichtet sich, die im Rahmen der Erstellung des Werkes von uns erstellten Informationsmaterialien, Berichte und Analysen nur für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde erhält das ausschließliche und nicht übertragbare Nutzungsrecht daran.
(3) Sämtliche unserer Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Unterlagen zu vervielfältigen, zu verbreiten oder öffentlich wiederzugeben.
§ 8 Gewährleistung
(1) Wir haften für Sach- oder Rechtsmängel gelieferter Artikel nach den geltenden gesetzlichen Vorschriften. Für die Verjährung der Mängelansprüche eines Werkvertrages gilt § 634a BGB.
(2) Etwaige von uns gegebene Verkäufergarantien für bestimmte Artikel oder von den Herstellern bestimmter Artikel eingeräumte Herstellergarantien treten neben die Ansprüche wegen Sach- oder Rechtsmängeln im Sinne von Abs. 1. Einzelheiten des Umfangs solcher Garantien ergeben sich aus den Garantiebedingungen, die den Artikeln gegebenenfalls beiliegen. Herstellergarantien/Leistungszusagen bleiben hiervon unberührt, durch die wir jedoch nicht über die Gewährleistungszeit hinaus verpflichtet werden.
(3) Soweit wir in unseren Produktunterlagen oder in unserer Werbung Aussagen zu einer besonderen Leistung, Beschaffenheit oder Haltbarkeit seines Produktes machen, werden diese Herstelleraussagen nicht zu einer vereinbarten Beschaffenheit des Werkvertrages.
(4) Von der Mängelbeseitigungspflicht bei Werkverträgen sind Mängel ausgeschlossen, die nach Abnahme durch schuldhaft fehlerhafte Bedienung oder gewaltsame Einwirkung des Kunden oder Dritter oder durch normale/n bestimmungsgemäßen Abnutzung entstanden sind
(5) Eine Rücknahme gelieferter Maschinen und Teile wird, mit Ausnahme einer möglichen Kulanz unsererseits, ausgeschlossen. Unsere Ersatzteile dienen nicht der Fehlersuche und können nicht zurückgegeben werden. Die Einbringung bzw. Montage von, bei uns erstandenen gebrauchten Ersatzteilen, müssen nachweislich von vom Hersteller geschultem Personal erfolgen. Ist dies nicht der Fall, kann im Falle einer Reklamation die Überprüfung des Ersatzteils auf Unversehrtheit und Funktion dem Kunden in Rechnung gestellt werden. Die Entscheidungsgewalt liegt bei uns. Bei einer Rücknahme aufgrund von Kulanz wird dem Kunden eine Gutschrift in Form eines Gutscheins ausgestellt.
§ 9 Haftung
(1) Wir haften Ihnen gegenüber in allen Fällen vertraglicher und außervertraglicher Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen.
(2) In sonstigen Fällen haften wir – soweit in Abs. 3 nicht abweichend geregelt – nur bei Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie als Kunde regelmäßig vertrauen dürfen (so genannte Kardinalpflicht), und zwar beschränkt auf den Ersatz des vorhersehbaren und typischen Schadens. In allen übrigen Fällen ist unsere Haftung vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 ausgeschlossen.
(3) Unsere Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen und -ausschlüssen unberührt.
§ 10 Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
(1) Wir behalten uns an Angebotsunterlagen sowie alle Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen Eigentums- und Urheberrechte vor. Als „vertraulich“ bezeichnete Unterlagen dürfen nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.
(2) Sämtliche Urheberrechte und sonstige geistige Eigentumsrechte an den erstellten digitalen Produkten verbleiben bei uns, sofern im individuellen Vertrag nichts anderes vereinbart ist. Wir räumen Ihnen die erforderlichen Nutzungsrechte an den digitalen Produkten ein, um die vereinbarten Dienstleistungen nutzen zu können.
$ 11 Widerrufsrecht
Da es sich bei unseren Kunden ausschließlich um gewerbliche Kunden handelt, ist ein Widerrufsrecht ausgeschlossen.
§ 12 Datenschutz
(1) Der Kunde stimmt der elektronischen Datenverarbeitung seiner personenbezogenen Daten im Rahmen der nachfolgenden Regelungen, ausdrücklich zu. Kundendaten werden absolut vertraulich behandelt. Die mitgeteilten Daten des Kunden werden ausschließlich für die bedarfsgerechte Erstellung persönlicher Angebote und Beratungen sowie zu Zwecken der eigenen Marktforschung und Vertragserfüllung genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgt nicht.
(2) Wir verpflichten uns zur Einhaltung datenschutzrechtlicher Vorgaben, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und sonstiger relevanter Rechtsnormen. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß unsern Datenschutzbestimmungen.
(3) Es gelten die gesonderten Datenschutzbestimmungen auf unserer Homepage unter folgendem Link: https://benz-maschinen-service.de/datenschutz
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht. Wenn Sie die Bestellung als Verbraucher abgegeben haben und zum Zeitpunkt Ihrer Bestellung Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land haben, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
(2) Wenn Sie Kaufmann sind und Ihren Sitz zum Zeitpunkt der Bestellung in Deutschland haben, ist ausschließlicher Gerichtsstand unser Geschäftssitz. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
(3) Mündliche Zusage, Nebenabreden sowie Zusicherungen von Mitarbeitern bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform; das gilt auch für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
(4) Sollten einzelne Bestimmungen des jeweiligen Kaufvertrages oder Werkvertrages ungültig oder nichtig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des jeweiligen Vertrages insgesamt nicht tangiert. Die ungültige oder nichtige Bestimmung ist vielmehr in freier Auslegung durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem Vertragszweck oder dem Parteiwillen am nächsten kommt.
(5) Änderungen und Ergänzungen des Kaufvertrages oder Werkvertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.
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